Schlagwort: AVGS

Coaching & Human Resources

Bündnis Unternehmer für Unternehmer | Coaches und Human Resources
Bündnis Unternehmer für Unternehmer | Coaches und Human Resources

Wir haben einen grossen Bedarf an qualifizierten Coaches. Coaching von Erwerbslosen ist eines der Basisgeschäfte unserer Stützpunkte. Human Resources ist innerhalb der klassischen Unternehmensberatung ein immer wichtigerer Faktor: Prozessoptimierung funktioniert nur dann, wenn die Mitarbeiter motiviert sind, sich mit dem Unternehmen identifizieren und die Mission auf dem Weg zur Vision leben. Unsere Junior Associates und Senior Associates können Prozessoptimierung – aber nicht immer Human-Optimierung 🙂  Dafür brauchen wir neue Kollegen!

Das Coaching von Erwerbslosen ist ein standardisiertes Mengengeschäft, um diese möglichst effizient in die Selbständigkeit zu führen. Dieses Coaching (AVGS) wird zu 100% von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt. Hier arbeiten unseres Guides und unsere Coaches eng zusammen. Coaching im Bereich Human Resources erfolgt durch Junior Associates und Senior Associates auf Basis von Tagessätzen, die wir mit unseren Mandanten aushandeln. Das Coaching in diesem Bereich stellt immer eine Ergänzung oder Fortführung der klassischen Unternehmensberatung dar.

Guides werden in aller Regel durch Principals akquiriert und durch die Senior Associates den Junior Associates und Coaches zugeordnet. Guides akquirieren potentielle AVGS-Kunden, erhalten entsprechende Kundenanfragen über die Senior Associates, wickeln alle Gespräche zur Erlangung eines AVGS als Supporter des potentiellen AVGS-Kunden ab und erhalten dafür ein Pauschalhonorar nach Vorlage des entsprechenden AVGS. Bei Eignung kann der Guide zudem das Modul „Marketing“ innerhalb des Einzel-Coachings gegen entsprechendes Zusatzhonorar durchführen.

Coaches führen Einzel-Coachings (AVGS) durch und sind für eine ordnungsgemässe Durchführung dieser Einzel-Coachings verantwortlich. Sie berichten dem zuständigen Junior Associate oder dem zuständigen Senior Associate, falls kein Junior Associate nominiert ist. Coaches erhalten Kundenanfragen zur Bearbeitung durch den Senior Associate und führen die zugeordneten Guides, um die Akquise von AVGS und von AVGS-Mandanten zu forcieren und auszubauen. Coaches erhalten Honorare für durchgeführte AVGS-Coachings und einen Honoraranteil für solche BAFA-Beratungen, die aus einem AVGS-Coaching entstanden sind und durch einen Junior Associate oder Senior Associate durchgeführt wurden. Coaches sollten in der Lage sein, drei Guides zu führen.

Kollegen können jederzeit von einer Strukturstufe zur nächst höheren Strukturstufe wechseln, wenn die entsprechende Eignung vorhanden ist. Dies ist unabhängig von Umsatzgrössen, Stichtagen oder Abrechnungszeiträumen, sondern orientiert sich an der Art der Erfahrung, der Qualität der Arbeit und dem Entwicklungspotential.

Informieren Sie sich bei uns über Ihre Möglichkeiten. Werden Sie unser neuer Kollege.

Einzel-Coaching: Jobcenter zahlt 100% der Kosten!

Bündnis Unternehmer für Unternehmer. Community, Co-Working, Coaching, Consulting, Co-Investoren. Einzel-Coaching per AVGS.
Bündnis Unternehmer für Unternehmer. Community, Co-Working, Coaching, Consulting, Co-Investoren. Einzel-Coaching per AVGS.

Wenn Sie zur Zeit erwerbslos oder von Erwerbslosigkeit bedroht sind und sich grundsätzlich mit dem Gedanken tragen, sich selbständig zu machen, dann rufen Sie uns an. Sie sind priviligiert, denn Sie erhalten für die dann fällige Entscheidung eine einmalig gute, umfangreiche und professionelle Hilfe: Einzel-Coaching per AVGS. Aber der Reihe nach: Sie sind erwerbslos und erhalten verschiedene Zuwendungen der Bundesagentur für Arbeit, die auf Ihrer persönlichen Situation basieren und Ihnen die Möglichkeit geben, erst einmal zu überleben. Wenn Vermittlungen scheitern oder die Chancen schlechter werden, kommen noch andere Angebote zum tragen, die von dem jeweiligen Arbeitsvermittler abhängig sind („Kann-Bestimmung“).

Sollten Sie den Wunsch in sich tragen, sich selbständig zu machen, dann sollten Sie die wichtigen Grundlagen dafür vermittelt bekommen. Und sich danach entscheiden, ob Sie den Schritt gehen wollen. An Ihrem Status bei der Bundesagentur für Arbeit ändert sich nichts, bis Sie ein Gewerbe angemeldet haben werden. Damit Sie sich richtig entscheiden können, gibt es den so genannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Ihr Arbeitsvermittler ist verpflichtet, Ihnen diesen Gutschein zu geben, wenn Sie ihn verlangen („Muss-Bestimmung“). Mit diesem Gutschein bezahlen Sie Ihren ganz persönlichen Coach. Und zwar zu 100%.

 

Einige wenige deutsche Firmen haben seitens der Bundesagentur für Arbeit so genannte Massnahmen genehmigt bekommen, mit Erwerbslosen Einzel-Coachings zu führen und den finanziellen Aufwand zu 100% durch die Bundesagentur für Arbeit bezahlt zu bekommen. Wir führen eine solche Massnahme mit unserem Bildungsträger als Partner seit 2015 bundesweit durch. In Einzelgesprächen mit insgesamt 88 Stunden professioneller Beratung ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam Ihre persönliche und fachliche Kompetenz. Sodann vermitteln wir Ihnen kaufmännisches Grundwissen, stellen Ihnen die für Ihre Geschäftsidee möglichen Fördermittel und Finanzierungen vor und vermitteln Ihnen Fachwissen in den Bereichen Marketing, Personalwesen, Büroorganisation und Zeitmanagement.

Wenn Sie danach kein Gewerbe anmelden, bleibt alles wie gehabt und Sie wenden Ihr Wissen eventuell zu einem späteren Zeitpunkt an. Oder Sie melden Ihr Gewerbe an, nachdem die Bundesagentur für Arbeit Ihnen noch finanzielle Starthilfe gab. Wir helfen Ihnen auch bei diesem Antrag. Und Sie können dann gleich die Beratungen für so genannte Junge Unternehmen von uns gefördert in Anspruch nehmen. Zudem können wir über Betreute Selbständigkeit und Kontakte zu Business Angels sprechen, um Ihren Kapitalbestand aufzustocken.