Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Bündnis Unternehmer für Unternehmer. Community, Co-Working, Coaching, Consulting, Co-Investoren. Arbeitslosigkeit als Motor.
Bündnis Unternehmer für Unternehmer. Community, Co-Working, Coaching, Consulting, Arbeitslosigkeit als Motor.

Häufig machen sich arbeitslose Gründerinnen und Gründer selbständig, da trotz intensiver Suche kein passendes Beschäftigungsverhältnis in Sicht ist. Arbeitslosigkeit ist kein Hinderniss, sondern ein Motor! Über 20 Prozent aller Gründerinnen und Gründer im Vollerwerb waren zum Zeitpunkt der Gründung arbeitslos (KfW-Gründungsmonitor 2015). Erfolgsfaktoren: Geschäftsidee und Überzeugung – Allerdings will die überwiegende Mehrzahl der Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit tatsächlich auch selbständig werden: Denn Gründerinnen und Gründer sind umso erfolgreicher, je mehr ihre Geschäftsidee, die Überzeugung, eine Marktlücke entdeckt zu haben, oder der Wunsch, sein eigener Chef zu sein, eine wichtige Rolle für die Gründung spielen.

 

Geförderte Gründungen aus der Arbeitslosigkeit sind erfreulich stabil. Obwohl viele Experten die oft aus der Not geborenen Start-ups eher für Wackelkandidaten halten, sind zwei Drittel der Geförderten nach drei Jahren noch dabei, immerhin 50 bis 60 Prozent nach fünf Jahren, wie eine gemeinsame Studie des DIW Berlin und des IZA Bonn zeigt. Eine Bilanz, die sich sehen lassen kann.

Das Bündnis Unternehmer für Unternehmer bietet durch die Bundesagentur für Arbeit Einzel-Coachings für Erwerbslose an, damit diese alle notwendigen Grundkenntnisse der Selbständigkeit erhalten und sich zudem darüber im Klaren werden, ob Selbständigkeit für sie eine Alternative ist. Diese Einzelgespräche über insgesamt 88 Stunden werden zu 100% vom JobCenter bezahlt.

Gemeinsam mit sozial engagierten Vereinen, Gewerkschaften, Innungen und Kammern wird das Bündnis Unternehmer für Unternehmer für diese besondere Lebenssituation regelmässige Sprechstunden an den Standorten des Bündnisses einrichten, Informationsabende veranstalten und Seminare anbieten. Anschliessende Beratungsleistungen werden subventioniert und der Zugang auch zu Eigen- und Fremdkapital wird erleichtert. Die Kostenübernahme von 100% durch das JobCenter bleibt auch dann bestehen, wenn sich der Erwerbslose gegen eine Selbständigkeit ausspricht.

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