Schlagwort: Bundesagentur für Arbeit

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Bündnis Unternehmer für Unternehmer. Community, Co-Working, Coaching, Consulting, Co-Investoren. Arbeitslosigkeit als Motor.
Bündnis Unternehmer für Unternehmer. Community, Co-Working, Coaching, Consulting, Arbeitslosigkeit als Motor.

Häufig machen sich arbeitslose Gründerinnen und Gründer selbständig, da trotz intensiver Suche kein passendes Beschäftigungsverhältnis in Sicht ist. Arbeitslosigkeit ist kein Hinderniss, sondern ein Motor! Über 20 Prozent aller Gründerinnen und Gründer im Vollerwerb waren zum Zeitpunkt der Gründung arbeitslos (KfW-Gründungsmonitor 2015). Erfolgsfaktoren: Geschäftsidee und Überzeugung – Allerdings will die überwiegende Mehrzahl der Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit tatsächlich auch selbständig werden: Denn Gründerinnen und Gründer sind umso erfolgreicher, je mehr ihre Geschäftsidee, die Überzeugung, eine Marktlücke entdeckt zu haben, oder der Wunsch, sein eigener Chef zu sein, eine wichtige Rolle für die Gründung spielen.

 

Geförderte Gründungen aus der Arbeitslosigkeit sind erfreulich stabil. Obwohl viele Experten die oft aus der Not geborenen Start-ups eher für Wackelkandidaten halten, sind zwei Drittel der Geförderten nach drei Jahren noch dabei, immerhin 50 bis 60 Prozent nach fünf Jahren, wie eine gemeinsame Studie des DIW Berlin und des IZA Bonn zeigt. Eine Bilanz, die sich sehen lassen kann.

Das Bündnis Unternehmer für Unternehmer bietet durch die Bundesagentur für Arbeit Einzel-Coachings für Erwerbslose an, damit diese alle notwendigen Grundkenntnisse der Selbständigkeit erhalten und sich zudem darüber im Klaren werden, ob Selbständigkeit für sie eine Alternative ist. Diese Einzelgespräche über insgesamt 88 Stunden werden zu 100% vom JobCenter bezahlt.

Gemeinsam mit sozial engagierten Vereinen, Gewerkschaften, Innungen und Kammern wird das Bündnis Unternehmer für Unternehmer für diese besondere Lebenssituation regelmässige Sprechstunden an den Standorten des Bündnisses einrichten, Informationsabende veranstalten und Seminare anbieten. Anschliessende Beratungsleistungen werden subventioniert und der Zugang auch zu Eigen- und Fremdkapital wird erleichtert. Die Kostenübernahme von 100% durch das JobCenter bleibt auch dann bestehen, wenn sich der Erwerbslose gegen eine Selbständigkeit ausspricht.

Einzel-Coaching: Jobcenter zahlt 100% der Kosten!

Bündnis Unternehmer für Unternehmer. Community, Co-Working, Coaching, Consulting, Co-Investoren. Einzel-Coaching per AVGS.
Bündnis Unternehmer für Unternehmer. Community, Co-Working, Coaching, Consulting, Co-Investoren. Einzel-Coaching per AVGS.

Wenn Sie zur Zeit erwerbslos oder von Erwerbslosigkeit bedroht sind und sich grundsätzlich mit dem Gedanken tragen, sich selbständig zu machen, dann rufen Sie uns an. Sie sind priviligiert, denn Sie erhalten für die dann fällige Entscheidung eine einmalig gute, umfangreiche und professionelle Hilfe: Einzel-Coaching per AVGS. Aber der Reihe nach: Sie sind erwerbslos und erhalten verschiedene Zuwendungen der Bundesagentur für Arbeit, die auf Ihrer persönlichen Situation basieren und Ihnen die Möglichkeit geben, erst einmal zu überleben. Wenn Vermittlungen scheitern oder die Chancen schlechter werden, kommen noch andere Angebote zum tragen, die von dem jeweiligen Arbeitsvermittler abhängig sind („Kann-Bestimmung“).

Sollten Sie den Wunsch in sich tragen, sich selbständig zu machen, dann sollten Sie die wichtigen Grundlagen dafür vermittelt bekommen. Und sich danach entscheiden, ob Sie den Schritt gehen wollen. An Ihrem Status bei der Bundesagentur für Arbeit ändert sich nichts, bis Sie ein Gewerbe angemeldet haben werden. Damit Sie sich richtig entscheiden können, gibt es den so genannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Ihr Arbeitsvermittler ist verpflichtet, Ihnen diesen Gutschein zu geben, wenn Sie ihn verlangen („Muss-Bestimmung“). Mit diesem Gutschein bezahlen Sie Ihren ganz persönlichen Coach. Und zwar zu 100%.

 

Einige wenige deutsche Firmen haben seitens der Bundesagentur für Arbeit so genannte Massnahmen genehmigt bekommen, mit Erwerbslosen Einzel-Coachings zu führen und den finanziellen Aufwand zu 100% durch die Bundesagentur für Arbeit bezahlt zu bekommen. Wir führen eine solche Massnahme mit unserem Bildungsträger als Partner seit 2015 bundesweit durch. In Einzelgesprächen mit insgesamt 88 Stunden professioneller Beratung ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam Ihre persönliche und fachliche Kompetenz. Sodann vermitteln wir Ihnen kaufmännisches Grundwissen, stellen Ihnen die für Ihre Geschäftsidee möglichen Fördermittel und Finanzierungen vor und vermitteln Ihnen Fachwissen in den Bereichen Marketing, Personalwesen, Büroorganisation und Zeitmanagement.

Wenn Sie danach kein Gewerbe anmelden, bleibt alles wie gehabt und Sie wenden Ihr Wissen eventuell zu einem späteren Zeitpunkt an. Oder Sie melden Ihr Gewerbe an, nachdem die Bundesagentur für Arbeit Ihnen noch finanzielle Starthilfe gab. Wir helfen Ihnen auch bei diesem Antrag. Und Sie können dann gleich die Beratungen für so genannte Junge Unternehmen von uns gefördert in Anspruch nehmen. Zudem können wir über Betreute Selbständigkeit und Kontakte zu Business Angels sprechen, um Ihren Kapitalbestand aufzustocken.